Fallprüfungen im Strafrecht

Methodik einer Fallbearbeitung im Sinne der AP 1 - Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Um die Abschlussprüfung: "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" - Teil 1 erfolgreich meistern zu können, benötigen Sie nicht nur ein fundiertes Wissen der strafrechtlichen Materie, sondern vor allem methodische Fähigkeiten, welche Sie in die Lage versetzen, auch den unbekannten Fall, vertretbar zu lösen. 

Zu den jeweiligen Prüfungen sind "keine" Gesetzbücher erlaubt. Dies bedeutet dass Sie die relevanten TBM's (Tatbestandsmerkmale) kennen sollten. Sie finden diese z.B. unter: www.Weiterbildung-im-Bewachungsgewerbe.de unter "Downloads"

Text (Auszug IHK Prüfung):

"Vor Ort eingetroffen wird die Tür des Warenlagers von innen aufgerissen, und sie werden von einer Ihnen unbekannten Person (B) mit einer großen Stabtaschenlampe niedergeschlagen. Dabei erleiden Sie am Kopf eine Platzwunde."

"Nennen" Sie die strafrechtlichen Tatbestände und "erläutern" Sie die von B erfüllten Tatbestandsmerkmale.

Beispiel: 5 Schritt Methode (schriftliche Prüfung - AP1)

Ausarbeitung auf Powerpoint:

Bei Fragen zum Thema "Fallprüfungen in der Abschlussprüfung "Servicekraft und/oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit" können Sie uns gerne per email unter: DozentNRW@gmx.de kontaktieren...


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